An der Besetzung der Leitungspersonen mitwirken

Wer aus seinem beruflichen Umfeld Erfahrung mit Personalfragen hat, ist sicher im neu zu bildenden Ausschuss zur Stellenbesetzung (§ 34 PfaG) eine wertvolle Stimme. Dieser Ausschuss ist an der Besetzung der Stelle des Pfarrers und dessen Stellvertreter, des Pfarreiökonomen/der Pfarreiökonomin und dessen/deren Stellvertretung und der leitenden Referentin/dem leitenden Referenten zu beteiligen.