Jahresrechnung feststellen

Zusammen mit den anderen Mitglieder des Pfarreirats haben Sie die Richtlinien für die Vermögensverwaltung und den Haushalt beschlossen. Am Ende muss der Pfarreirat auch feststellen, ob die beauftragten Personen diese Beschlüsse umgesetzt haben. Diese Aufgabe hat also zwei Komponenten: Zum einen wird festgestellt, ob es Abweichungen zu den Beschlüssen gibt, die im besten Fall begründet sind oder bereinigt werden können, zum anderen werden die Ausführenden mit der Annahme der Jahresrechnung entlastet.